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  • Für Neubauten, Nutzungsänderungen, Umbauten oder Sanierungen sind überwiegend Baugenehmigungen notwendig, die durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erteilt werden.

    Bevor es jedoch soweit ist, muss ein Bauantrag mit einem Lageplan und allen notwendigen Zeichnungen, Beschreibungen, Formblättern und statistischen Angaben erarbeitet werden. Auch sollte spätestens mit dem Bauantrag eine Kostenberechnung durchgeführt werden. Der Bauantrag kann nur von Bauingenieuren mit Bauvorlageberechtigung oder von Architekten beim Amt eingereicht werden.

  • Wir sind bauvorlageberechtigte Ingenieure und reichen schon seit 1982 Bauanträge ein!

  • Ob eine Notwendigkeit für Bauanträge besteht, richtet sich nach den aktuellen Bestimmungen in der Landesbauordnung Sachsen Anhalt. Hier spielt vor allem die Art und Größe der Gebäude, deren Lage und Nutzungen, oder die Art der Veränderungen eine Rolle.

  • Lassen Sie sich von uns beraten oder fragen Sie direkt beim Amt.

  • Weitere Genehmigungsunterlagen sind in der Regel Statische Berechnungen, der Energieeinsparnachweis und ggf. ein Brandschutz- oder Schallschutznachweis.

  • Wir fertigen die Energieeinsparnachweise für Wohnbauten, ggf. werden auch Brandschutz- und Schallschutznachweise für kleine Bauvorhaben von uns erarbeitet.

  • Die Statischen Berechnungen werden vom unserem Partnerunternehmen, dem Ingenieurbüro Tetzel, aufgestellt.