Wertermittlung für Grundstücke
- Dipl. Ing. (FH) Gudrun Mund
- Seit 2011 geprüfte Sachverständige für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien, GIS Sprengnetter Akademie, Reg. Nr. S 1110-39

- Seit 2000 Bestellung zum ehrenamtl. Gutachter beim Gutachterausschuss des Landesamt für Vermessung und Geodäsie. Regionalbereich Saale/Unstrut.
- Seit 1999 Gutachter für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken von der WF-Akademie geprüft und gelistet: Rg. Nr. G 9906-14
- Anfertigung von Verkehrswert - Gutachten für:
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- unbebaute Grundstücke
- bebaute Grundstücke
- Wohn- und Gewerbeimmobilien
- Wohnungs- und Teileigentum
- Erbbaurechte
- Rechte und Belastungen an Grundstücken
- Wohnungsrechte
- Baulasten und Dienstbarkeiten
- Altenteilsreglungen
- Verrentung von Kaufpreisen
- Bewertungssonderfälle
- Anfangs- und Endwerte im Zugewinnausgleich
- Zwangsversteigerungen
Wer zählt zu unserem Kundenkreis?
- Private Immobilienbesitzer, die ihr Grundstück verkaufen, vererben oder verschenken wollen, Amtsgerichte, Gemeinden, Rechtsanwälte, Banken, goValue (Pool von Immobiliengutachtern)
Was ist der Verkehrswert?
- "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
(Definition nach §194 BauGB)
Wie erfolgt die Verkehrswertermittlung?
- Grundsätzlich sollte das Wertermittlungsobjekt vom Gutachter selbst in allen Teilen besichtigt werden. Dabei ist hilfreich, wenn eine aktuelle Liegenschaftskarte (auch Flurkarte genannt) ein aktueller Grundbuchauszug und Bestandszeichnungen vorliegen.
Je nach Eigenschaft des Objektes und des Vorhandenseins erforderlicher Daten, erfolgt die Berechnung des Sachwertes, des Ertragswertes oder des Vergleichswertes nach einschlägigen Regeln der Wertermittlung.
Was kann der Auftraggeber selbst besorgen?
- aktuelle Liegenschaftskarte, aktueller Grundbuchauszug, Bestandszeichnungen, Baugenehmigung, ggf. Mietsummen oder Pachtsummen, ggf. alte Gutachten als Grundlage
Vergütung
- Gerichtsaufträge werden nach JVEG vergütet
In der seit August 2009 gültigen neuen HOAI ist die Vergütung von Privatgutachten nicht mehr geregelt. Privatgutachten werden jetzt nach Zeitaufwand vergütet.